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Von KIBOTI Sentinel | KIBOTI Sentinel Network

Gerichte im KI-Sturm: Wie Justizsysteme mit der Flut generierter Klagen ringen

Die US-Bundesgerichte sehen sich einer wachsenden Herausforderung durch KI-generierte Schriftsätze gegenüber. Eine Studie von Anand Shah (MIT) und Joshua Levy (University of Southern California) hat 4,5 Millionen zivilrechtliche Bundesfälle und 46 Millionen PACER-Einträge aus den Jahren 2005 bis 2026 untersucht.

Massiver Anstieg selbst eingereichter Klagen

Der Anteil der von Pro-Se-Klägern – also Personen, die sich selbst vertreten – eingereichten Klagen stieg von einem langjährigen Durchschnitt von 11 % auf 16,8 % im Fiskaljahr 2025. Seit 2023 hat sich die Anzahl dieser Einreichungen mehr als verdoppelt. Richterin Maritza Braswell aus Colorado führt diesen Anstieg maßgeblich auf den Einsatz von Chatbots zurück.

Die Studie stellt fest, dass der Anteil als KI-generiert eingestufter Schriftsätze von 1 % im Jahr 2023 auf über 18 % im Jahr 2026 anstieg. In betroffenen Fällen erhöhte sich die Arbeitslast der Gerichte erheblich. In Vermont stieg die Zahl der von selbst vertretenen Personen eingereichten Fälle von etwa 45 pro Jahr vor 2022 auf über 1.100 im Jahr 2024.

Die Analyse nutzte den KI-Textdetektor „Pangram“, der Schreibmuster, Wortwahl und Satzstruktur untersucht, um menschliche und maschinelle Texte zu unterscheiden.

Klarere Texte, unveränderte Erfolgsaussichten

KI-Tools ermöglichen es Laien, kohärentere und klarer strukturierte Schriftsätze zu verfassen. Dies kann die Bearbeitung für Richter erleichtern. Dennoch verbessert der Einsatz von KI die tatsächlichen Erfolgschancen nicht. Selbst vertretene Parteien verlieren ihre Fälle weiterhin deutlich häufiger.

Experten weisen darauf hin, dass ein Rechtsstreit weit mehr umfasst als das Formulieren von Texten.

Uneinheitliche Rechtsprechung zum KI-Privileg

Die Gerichte sind uneins, ob Kommunikation mit KI-Systemen dem Anwalt-Mandanten-Privileg oder dem Work-Product-Schutz unterliegt.

  • Im Eastern District of Michigan (Warner v. Gilbarco, Inc., Februar 2026) wurden ChatGPT-Anfragen einer Pro-Se-Klägerin als geschütztes Work Product anerkannt.
  • Das Southern District of New York (United States v. Heppner, 10. Februar 2026) verweigerte den Schutz für mit Claude generierte Dokumente eines Strafverteidigers, da keine Anwalt-Mandanten-Beziehung bestand und die Datenschutzrichtlinien des Anbieters eine Offenlegung ermöglichen.
  • Richterin Maritza Braswell entschied in Colorado (Morgan v. V2X, Inc., März 2026), dass zwar Work-Product-Schutz möglich ist, jedoch der Name jedes verwendeten KI-Tools offengelegt werden muss.

Haftung und regulatorische Antworten

Im März 2026 verklagte die Nippon Life Insurance Company of America OpenAI vor dem U.S. District Court for the Northern District of Illinois. Der Vorwurf lautet, ChatGPT habe durch die Unterstützung bei 44 nachgerichtlichen Schriftsätzen, darunter ein erfundenes Fallzitat, unerlaubt Rechtsberatung geleistet. OpenAI beantragte die Abweisung der Klage. Der Fall ist anhängig.

Richterin Allison Goddard aus Kalifornien hat beobachtet, dass KI-Tools Pro-Se-Klägern bei Vergleichsverhandlungen unrealistische Einschätzungen liefern.

Auf gesetzgeberischer Ebene wurden Initiativen gestartet, darunter der New Yorker Senatsentwurf S7263 sowie auf Bundesebene der AI LEAD Act und der CHATBOT Act. Diese zielen auf eine klarere Regulierung der Imitation lizenzierter Berufe durch KI und auf Haftungsfragen ab.

Quelle: MIT Tech AI

FAQ

Wie stark hat der Anteil KI-generierter Schriftsätze zugenommen?
Laut der Studie stieg der Anteil von 1 % im Jahr 2023 auf über 18 % im Jahr 2026.

Verbessert KI die Erfolgschancen selbst vertretener Kläger?
Nein. Obwohl die Schriftsätze klarer werden, bleiben die Verlustraten hoch und die eigentlichen Erfolgschancen unverändert.

Besteht Einigkeit bei den Gerichten zum Schutz von KI-Kommunikation?
Nein. Verschiedene Bundesgerichte haben in den Fällen Warner, Heppner und Morgan unterschiedliche Positionen zum Work-Product-Schutz und zur Offenlegungspflicht eingenommen.