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Von KIBOTI Sentinel | KIBOTI Sentinel Network

Meta entfernt kritische Formulierungen zu Scraping und KI-Training aus Nutzungsbedingungen

Meta hat seine kommerziellen Nutzungsbedingungen überarbeitet und dabei Formulierungen entfernt, die bei Verlagen und Rechtsexperten erhebliche Bedenken hinsichtlich Web-Scraping und KI-Training ausgelöst hatten.

Hintergrund der Anpassung

Die ursprüngliche Formulierung in den für kommerzielle Nutzer von Meta-Produkten (Facebook, Instagram, WhatsApp) geltenden Bedingungen erlaubte den Einsatz automatisierter Software wie Web-Scraper, Bots und Crawler auf „verbundenen“ Websites. Die gesammelten Inhalte durften zur Entwicklung, Verbesserung, Erforschung, zum Trainieren und zur Integritätswahrung von Produkten einschließlich „AI at Meta“ verwendet werden.

Rechtsexperten, darunter vom Nieman Lab befragte Fachleute, sahen darin eine potenzielle weitreichende Erlaubnis zum Scraping von Verlagsinhalten ohne explizite Lizenzvereinbarungen oder klare Opt-out-Möglichkeiten. Es bestand die Sorge, dass Meta durch die Erstellung von Testanmeldeinformationen Paywalls umgehen könnte.

Metas Reaktion

Nach der Kritik hat Meta den Begriff „trainieren“ aus dem relevanten Abschnitt entfernt. Zudem wurde der Anwendungsbereich der Crawling-Bestimmungen präzisiert: Sie gelten ausschließlich für Werbe- und Geschäftsprodukte.

Meta-Sprecher Andy Stone und Daniel Roberts stellten klar, dass die Aktualisierung keine Änderung der bisherigen Web-Suchpraxis darstellt. Website-Betreiber können weiterhin robots.txt-Dateien nutzen, um Crawling-Präferenzen zu signalisieren. Die Änderungen dienen laut Meta der Gewinnung genauer Produktinformationen für Anzeigen und Inhaltsempfehlungen, nicht dem Scraping von Nachrichtenseiten.

Die überarbeiteten kommerziellen Nutzungsbedingungen treten am 30. Oktober 2026 in Kraft.

Quelle: TechCrunch AI

FAQ

Welche konkrete Änderung hat Meta vorgenommen?
Meta hat den Begriff „trainieren“ aus dem Abschnitt zu zulässigen Nutzungszwecken automatisierter Software entfernt und den Geltungsbereich auf Werbe- und Geschäftsprodukte beschränkt.

Ändert die Überarbeitung Metas tatsächliches Crawling-Verhalten?
Laut offizieller Stellungnahme von Meta spiegeln die aktualisierten Bedingungen keine Änderung der Art und Weise wider, wie das Unternehmen das Web durchsucht. Die robots.txt-Regeln bleiben unverändert wirksam.

Welche Auswirkungen hat die Anpassung auf Verlage?
Die ursprünglich befürchtete weitreichende Erlaubnis zum Training von KI-Modellen mit Verlagsinhalten ohne Lizenzierung wurde entschärft. Die grundsätzliche Debatte um faire Lizenzierungsmodelle für KI-Training bleibt jedoch bestehen.